Kleingedrucktes
Die folgenden Punkte ergänzen den Mietvertrag, den Sie von uns bei einer Buchung zugeschickt bekommen.
6. Sorgfaltspflicht
Der Mieter hat die Mieträumlichkeiten und die Einrichtungsgegenstände pfleglich zu behandeln. Schuldhaft verursachte Schäden sind von dem Mieter zu ersetzen. Die Mieter sind verpflichtet, bei Bezug der Räumlichkeiten, die Einrichtung auf ihre Vollständigkeit und ihre Gebrauchstauglichkeit hin zu überprüfen und Beanstandungen unverzüglich gegenüber dem Vermieter anzuzeigen. Während der Mietzeit auftretende Schäden haben die Mieter ebenfalls unverzüglich zu melden.
7. Rücktrittsregelung
Der Mieter kann vom Mietvertrag schriftlich zurücktreten. Tritt der Mieter vom Mietvertrag zurück, ohne einen Nachmieter zu benennen, sind als Entschädigung folgende Kosten zu entrichten:
Stornierung bis 3 Wochen vor Reiseantritt: Anzahlung in Höhe von 50€
Stornierung bis 1 Woche vor Reiseantritt: 30% der Mietsumme
Danach wird der volle Betrag fällig.
Wird ein neuer Mieter gefunden, entstehen für den ursprünglichen Mieter keine Kosten. Anzahlungen werden dann zurückerstattet.
8. Zusätzliche Vereinbarungen
Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel.
9. Rechtswahl
Es findet deutsches materielles Recht Anwendung, sofern nicht zwingende Vorschriften die Geltung eines anderen Rechts vorschreiben.
10. Salvatorische Klausel
Sind einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar oder werden diese nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar, so bleiben die übrigen Vertragsbestandsteile von der Unwirksamkeit unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag lückenhaft erweist.